Friedhof St. Georg zu Bortfeld
Friedhof der Gemeinde St.Georg
Lange Strasse in Bortfeld
Organisatorische Festlegungen für den Friedhof
An dieser Stelle weisen wir auf die öffentliche Bekanntmachung der Friedhofsordnung sowie die Friedhofsgebührenordnung der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg zu Bortfeld in Wendeburg hin, die Ihnen hier zum Download angeboten wird.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg zu Bortfeld hat am 18.02.2013 eine neue Friedhofsordnung beschlossen. Die Friedhofsordnung ist am 22.05.2013 vom Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig genehmigt worden. Der volle Wortlaut der Friedhofsordnung ist im Amtsblatt Nr. 14 vom 14.08.2013 des Landkreises Peine erschienen und öffentlich bekannt gemacht worden.
Damit verbunden ist die Friedhofsgebührenordnung. Diese wurde vom Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg zu Bortfeld überarbeitet, an die laufenden Pflegekosten angepasst und in der Sitzung vom 19.08.2025 beschlossen. Am 17.12.2025 wurde diese vom Landeskirchenamt in der hier veröffentlichten Fassung genehmigt.
Download-Bereich
18.02.2013 und 19.08.2025
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Friedhofsordnung.pdf vom 18.02.2013 -
Friedhofsgebühren.pdf vom 19.08.2025