An dieser Stelle weisen wir auf die öffentliche Bekanntmachung der neuen Friedhofsgebührenordnung der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg zu Bortfeld in Wendeburg hin. Sie ist neu und wird Ihnen hier zum Download angeboten. Sie gilt zusammen mit der bisherigen Friedhofsordnung, die bis heute in Kraft ist.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg zu Bortfeld hat am 18.02.2013 die gültige Friedhofsordnung beschlossen. Die Friedhofsordnung ist am 22.05.2013 vom Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig genehmigt worden. Der volle Wortlaut der Friedhofsordnung ist im Amtsblatt Nr. 14 vom 14.08.2013 des Landkreises Peine erschienen und öffentlich bekannt gemacht worden.
Damit verbunden ist die Friedhofsgebührenordnung. Diese wurde vom Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg zu Bortfeld überarbeitet, an die laufenden Pflegekosten der Gräber und des Friedhofs angepasst und in der Sitzung vom 19.08.2025 beschlossen. Am 17.12.2025 wurde diese vom Landeskirchenamt in der hier veröffentlichten Fassung genehmigt.

